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Am 31. Oktober 2021 ist Halloween – und Hexensabbat, nämlich Abgabefrist für:

– Überbrückungshilfe III (Antrag)

– Überbrückungshilfe III „plus“  (Antrag)

– Neustarthilfe (Antrag)

– Neustarthilfe „plus“ (Antrag)

– Steuererklärungen 2020 für nicht steuerlich Beratene

– Corona-Soforthilfe (Rückmeldung)

Besonders die letztgenannte Frist ist entscheidend – bei Versäumnis wird die komplette im Frühjahr 2020 erhaltene Summe zur Rückzahlung fällig! Auch wenn die Rückmeldekriterien nicht den Antragsvoraussetzungen entsprechen und evtl. ein Klageverfahren gegen den dann ergehenden Bescheid angebracht ist – die Rückmeldung sollte in jedem Fall erfolgen!