Inzwischen ist das Schlussabrechnungsportal für die Überbrückungshilfen I – III sowie die außergewöhnlichen Wirtschaftshilfen (November-/Dezemberhilfe) freigeschaltet. Wir werden die von uns betreuten Fälle hier nach und nach abrechnen und kommen dazu im Einzelfall auf die Antragsteller zu.
Die Bewilligungsstellen werden besonders zu den geltend gemachten Betriebskosten stichprobenweise Belege anfordern – bitte halten Sie diese entsprechend vor, die Reaktionszeiten sind hier in der Regel sehr knapp bemessen. Wir haben noch keine Erfahrungswerte, aber die Hoffnung, dass – anders als bei den Soforthilfen – nicht nachträglich neue Förderkriterien aufgestellt werden…