Skip to main content

Im Rahmen des Konjunkturpaketes (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) wurde soeben die Senkung der Umsatzsteuersätze von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% beschlossen – begrenzt auf das zweite Halbjahr 2020. Sämtliche Leistungen, die ab dem 1.7.2020 erbracht werden, unterliegen also den reduzierten Steuersätzen. Für die Gastronomie gilt darüber hinaus der ermäßigte Steuersatz von 5% auch für Speisen mit Verzehr vor Ort!
Maßgebend ist in allen Fällen das Lieferung- oder Leistungsdatum (Abschluss der Leistung), nicht das Rechnungsdatum und schon gar nicht die Zahlung! Hier gibt es in vielen Fällen Handlungsbedarf: Dauerbelege (Verträge) müssen ergänzt oder umgestellt werden, Rechnungen müssen den neuen Steuersatz ausweisen, erhaltene Anzahlungen müssen korrekt verrechnet werden. Sonst droht neben der Verpflichtung zur Abführung des falsch ausgewiesenen höheren Steuersatzes u.U. auch noch eine Abmahnung bei Internetshops etc. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zur Rechnungsstellung!

Außerdem wird für die Monate Juni-August eine Überbrückungshilfe als Fortsetzung zur Soforthilfe zur Abdeckung von bestimmten laufenden Betriebskosten gewährt. Das Land NRW hat dazu 1.000 € Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten pro Monat draufgepackt. Für die Hilfen ist u.a. eine Umsatzreduzierung im Vergleich April/Mai 2019 zu April/Mai 2020 in Höhe von mindestens 60% Voraussetzung. Das ganze muss durch einen Steuerberater testiert werden. Nach Vorlage entsprechender Richtlinien und Freischaltung des notwendigen DATEV-Tools können wir hier den Antrag stellen (Frist 31.8.2020) – bitte sprechen Sie uns an!

Für die zwischen März und Mai gewährte Soforthilfe werden in Kürze Formulare zum Verwendungsnachweis verschickt – hier ist dann auszurechnen, ob und in welcher Höhe Soforthilfe zurückgezahlt werden muss. Der Nachweis ist voraussichtlich bis 30.9.2020 zu übermitteln und eine Rückzahlung bis zum 31.12.2020 zu leisten. Auch hier sind wir gerne behilflich.

Und noch das:
Es gibt mehr Kindergeld, höhere Prämien für Elektroautos, steuerfreie Corona-Bonusgehälter, abgabenfreie Aufstockungsbeträge für Kurzarbeiter etc. pp. – wir bleiben am Ball!