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Die in vielen Fällen von der Bezirksregierung bereits verschickten Sofort-Hilfe-Verwendungsbögen wurden von der Landesregierung jetzt gestoppt – hier waren eklatante logische Fehler enthalten, die zu einer Rückzahlung der Soforthilfe für fast alles Antragsteller geführt hätten!

Gleichwohl wird auch nach der Überarbeitung (z.B. Abzug von Personalkosten von den erzielten Umsätzen) für viele durch die unangekündigte Anforderung einer Liquiditätsunterdeckungsrechnung eine vollständige Rückzahlung drohen – wohlgemerkt: nach sämtlichen Richtlinien und FAQs sollte die Deckung der Betriebskosten bei grundsätzlicher Förderungswürdigkeit alleine maßgebend sein, und jetzt sollen auch die im Förderzeitraum erzielten Einnahmen eine Rolle spielen.

Unsere Empfehlung: erstmal mit der Rücksendung und Rückzahlung bis kurz vor Ende der Abgabefrist (derzeit 30.9.2020) warten, wie sich die Rechtslage entwickelt. Wir halten Sie auf dem Laufenden!