Voraussetzung:
- nur Solo-Selbständige (weniger als ein Vollzeitbeschäftigter zum 31.12.2020 und selbständiger Haupterwerb in 2019
bzw. Februar 2020) - auch für GbR-Gesellschafter und Ein-Mann-Kapitalgesellschaften
- darstellende Künstler: auch bei nichtselbständigen Einkünften (befristete oder unständige Beschäftigung)
- Förderzeitraum: Januar – Juni 2021
- kein Antrag auf Überbrückungshilfe III!
- nur ein Antrag pro Person möglich (incl. GbR etc.)
Höhe:
- Referenzumsatz = 50% des Jahresumsatzes 2019 incl. nichtselbständige Einkünfte!
- volle Förderung bei Umsatzeinbruch erstes Halbjahr 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz von mindestens 60%
- bei Umsatzeinbruch von weniger als 60% anteilige Kürzung der Neustarthilfe
- Höchstbetrag: 7.500 € für das komplette erste Halbjahr 2021
- keine Anrechnung auf ALG etc.
Antragsstellung:
- für Soloselbständige über Elster möglich
- Gesellschaften nur über Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
