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Voraussetzung:

  • nur  Solo-Selbständige (weniger als ein Vollzeitbeschäftigter zum 31.12.2020 und selbständiger Haupterwerb in 2019
    bzw. Februar 2020)
  • auch für GbR-Gesellschafter und Ein-Mann-Kapitalgesellschaften
  • darstellende Künstler: auch bei nichtselbständigen Einkünften (befristete oder unständige Beschäftigung)
  • Förderzeitraum: Januar – Juni 2021
  • kein Antrag auf Überbrückungshilfe III!
  • nur ein Antrag pro Person möglich (incl. GbR etc.)

Höhe:

  • Referenzumsatz = 50% des Jahresumsatzes 2019 incl. nichtselbständige Einkünfte!
  • volle Förderung bei Umsatzeinbruch erstes Halbjahr 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz von mindestens 60%
  • bei Umsatzeinbruch von weniger als 60% anteilige Kürzung der Neustarthilfe
  • Höchstbetrag: 7.500 € für das komplette erste Halbjahr 2021
  • keine Anrechnung auf ALG etc.

Antragsstellung:

  • für  Soloselbständige über Elster möglich
  • Gesellschaften nur über Steuerberater / Wirtschaftsprüfer