Skip to main content

Voraussetzung:

  • Umsatzeinbruch 50% in zwei zusammenhängenden Monaten von April – August 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
  • Oder 30% im Durchschnitt von April – August 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
  • Mindestens 1 Angestellter (29.2.20) oder Soloselbständige im Haupterwerb (incl. 1-Mann-GmbH) in 2019
  • Kein Bezug von Hartz IV / SGB II o.ä.

Höhe:

  • 40% – 90% der Fixkosten September – Dezember 2020 (abhängig von Umsatzrückgang zwischen 30% – 70% im Vergleich zum Vorjahresmonat). Fixkosten sind grundsätzlich berufliche wiederkehrende Kosten mit Fälligkeit im jeweiligen Monat sowie Instandhaltungen und Kosten für die Antragstellung.
  • Zusätzlich in NRW Überbrückungshilfe plus 1.000 € / Monat für Lebenshaltung von Soloselbständigen wenn jeweils mindestens 30% Umsatzrückgang zum Vorjahresmonat. Achtung: jetzt auch für Personengesellschaften (z.B. GbRs) ohne Angestellte möglich!

Antragsstellung: nur über Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwälte